Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nichts ist uns wichtiger als zufriedene Gäste und wir werden immer alles tun, um im Sinne der Gäste zu handeln. In den vergangenen 15 Jahren ist es daher noch nie zu einer Situation gekommen, in denen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätten verweisen müssen. Wir hoffen, dass das so bleiben wird!

Hof


  1. Der Hof ist in Privatbesitz und alle Gäste akzeptieren die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sobald sie Solberga betreten.

  2. Jeder ist auf Solberga willkommen, aber wir behalten uns das Recht vor, Einzelnen oder Gruppen einen Aufenthalt auf dem Hof bzw. in den Gebäuden zu untersagen. Wohnungen und Ferienhäuser können immer nur von einer Familie belegt werden und die maximale Personenzahl darf die Vorgaben des Brandschutzes nicht überschreiten.

  3. Alle Gäste sind für ihre Sicherheit auf dem Hof eigenverantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder. Im Schadensfall muss der Verursacher für die Kosten aufkommen, egal ob der Schaden ihm selbst oder dem Hof, mutwillig oder unabsichtlich entstanden ist.

  4. Die gute Reinigung aller Wohnungen hat für uns höchste Priorität. Wir bieten allen Gästen, die nicht mit der Sauberkeit ihrer Unterkunft zufrieden sind, eine zusätzliche Nachreinigung an. Bitte beachtet, dass uns Mängel spätestens am Sonntag bis 12.00 Uhr mitgeteilt werden. Reklamationen nach mehreren Tagen oder am Ende des Urlaubs können wir nicht berücksichtigen. 
  5. Die Zahl von Besuchern unserer Hofgäste hat in den letzten Jahren stark zugenommen, was zu unterschiedlichen Konflikten geführt hat. Aus betrieblichen und rechtlichen Gründen ist es daher nicht mehr möglich, Freunde, Bekannte oder andere Personen auf den Hof einzuladen. 

  6. Das Tierwohl liegt uns sehr am Herzen. Gäste dürfen die Tiere streicheln, aber nicht füttern oder ärgern. Die Ställe und Gehege dürfen nicht betreten werden. Hinsichtlich der Sicherheit unserer Gäste ist zu beachten, dass Zäune elektrisch geladen sein können und unsere Tiere insbesondere für kleinere Kinder auch gefährlich werden können. Pferde können ausschlagen, Schweine und Kaninchen beißen, Hühner kratzen oder picken. In allen Fällen gilt, dass Gäste eigenverantwortlich sind und Eltern für ihre Kinder haften. 

  7. Wir wünschen uns einen ruhigen und friedlichen Hof, auf dem sich alle erholen können. Ab 22.00 Uhr ist darum Nachtruhe zu halten.

  8. Solberga Gård ist einer der ältesten Höfe Ölands und ein Kulturerbe. Wir wünschen uns von unseren Gästen, dass sie uns helfen, dieses Erbe zu bewahren. Besonders im Gutshof sind Fenster, Möbel, Einrichtung, Böden, Wände und Malereien mit Respekt zu behandeln.

  9. Gäste, die sich nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten, können ohne Angabe von Gründen und ohne ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen vom Hof verwiesen werden.

Beherbergung

  1. Für Direktbuchungen sowie Buchungen, die durch unseren Partner Renatour abgerechnet werden, gilt: Mit dem Tag der Buchung wird eine 50% Anzahlung fällig, die Restzahlung ist drei Monate vor Reisebeginn zu leisten. Wird die Restzahlung trotz Aufforderung nicht drei Monate vor Anreise überwiesen, verfällt die Anzahlung. Die Wohnung kann dann weitervermietet werden ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung besteht. Bitte beachtet: Anzahlung und ggfs. auch Restzahlung verfallen bei Stornierung, unabhängig vom Stornierungsgrund (dazu gehören auch Reisewarnungen oder Reisebeschränkungen). Wir empfehlen daher immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  2. Alle Gäste können in aller Regel ab 15.00 Uhr am Ankunftstag einziehen (auf Anfrage häufig auch früher), die Räume müssen am Abreisetag um spätestens 10.00 Uhr verlassen werden.

  3. Gäste müssen während der Öffnungszeiten anreisen (Samstag bis 18.00), sofern keine anderen Ankunftszeiten vereinbart worden sind. Eine Anreise nach 18.00 Uhr ist möglich, muss aber mindestens zwei Tage vor Anreise angekündigt werden. Eine Anreise nach 22.00 Uhr ist nicht möglich.

  4. Wir bitten alle Gäste darum, ihre Unterkunft sauber zu verlassen. Sollte die Säuberung mehr als die vereinbarte Zeit in Anspruch nehmen (berechnet mit 50 Euro pro Stunde), wird ein entsprechender zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt (ebenfalls mit 50 Euro pro Arbeitsstunde).

  5. Bei vorzeitiger Abreise gibt es keine Rückerstattung.

  6. Im Krankheitsfall können Gäste den schwedischen Gesundheitsdienst nutzen. Das nächste Krankenhaus ist in Kalmar.

  7. Tiere können aufgrund der steigenden Zahl von Allergikern und den damit verbundenen neuen, strengen Gesundheitskontrollen nicht in die Gebäude mitgenommen werden. 

  8. Der Gerichtsort ist Kalmar, Schweden.

 Solberga Gård

Ramsättravägen 45, 387 90 KÖPINGSVIK, Schweden
Telefon: 0046-70-49 22 634
E-Mail:

Wir sprechen Deutsch!

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